Was muss ich mir unter einer ergotherapeutische Behandlung vorstellen?
Der behandelnde Hausarzt oder auch Facharzt des Patienten, z.B. Kinderarzt oder Neurologe, Psychologe verordnet Ergotherapie, wenn eine entsprechende Indikation im Sinne einer
klaren Diagnose wie zum Beispiel Schlaganfall oder cerebraler Hirnschädigung besteht. In der Pädiatrie können Kinder auch schon bei bestehendem Verdacht auf beispielsweise eine
Entwicklungsverzögerung oder Wahrnehmungsstörung zur Abklärung in die ergotherpeutische Praxis überwiesen werden.
Mit einer ausführlichen Anamneseerhebung und gründlichen Untersuchung des Patienten beginnt die Behandlung. Dabei wende ich spezielle Funktions- und Entwicklungstests an.
Dazu gehört auch die familiäre, häusliche, berufliche bzw. bei Kindern die schulische Situation.
Die Untersuchungen ergeben einen Befund, nach dem vom behandelnden Therapeuten ein
für den Patienten spezieller Behandlungsplan ausgearbeitet wird. Natürlich werden mit dem Patienten bzw. seinen Angehörigen (Eltern, Bezugspersonen der Kinder, Pflegende ) die Therapieziele und Vorgehensweise der Behandlung besprochen. Für den Erfolg der Therapie kann es nützlich sein, wenn mit seinen anderen Bezugspersonen wie Erzieherinnen, Lehrerinnen, Pflegedienste oder Kollegen der angrenzenden Berufe wie behandelnden Krankengymnasten, Sprachtherapeuten, Psychologen usw. die Therapie abgestimmt wird.
Dies setzt aber die Zustimmung des Patienten voraus.
Während des therapeutischen Prozesses müssen Ziele, Behandlungsplan und Behandlungsmethoden ständig dem Können des Patienten und der veränderten Situation angepasst werden.
Als abgeschlossen gilt die Behandlung, wenn Behandlungsziele erreicht wurden und der Patient bestimmte Handlungskompetenzen erworben hat, manchmal auch ohne Erlangung
der früheren Fähigkeiten